Die Kanzlei-Infos hatten schon mehrfach über die Reform des rechtlichen Dialer-Regelungen berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 22.12.2004 und v. 12.08.2004 .
Nun ist es offiziell: Ab dem 17.03.2005 wird ein neues Zustimmungsfenster Pflicht bei den Dialern. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die konkreten Bestimmungen in der Verfügung 4/2005 (PDF) zusammengefasst.
Zukünftig wird es nur noch dieses eine einzige Zustimmungsfenster geben.
Dabei gelten nachfolgende Übergangsfristen:
- Die neuen Regelungen treten nach Ablauf einer Übergangsfrist von 1 Monat nach Veröffentlichung der Verfügung im Amtsblatt in Kraft. Nach Ablauf der Übergangsfrist sind Dialer, die die Vorgaben dieser Verfügung nicht einhalten, nicht mehr registrierungsfähig.
- Für alte, schon in Nutzung stehende Dialer gilt schon eine Übergangsfrist von 3 Monaten.