Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:
Amtsgericht Nettetal, Urteil v. 09.06.2004 - Az.: 19 C 91/04 3
(Leitsätze:)
1. Der Anschluss-Inhaber ist verpflichtet die Telefonkosten für R-Gespräche zu übernehmen, wenn das Gespräch durch das minderjährige Kind entgegengenommen wurde.
2. Der Anschluss-Inhaber ist verpflichtet zu überprüfen, ob ein etwaig ausgesprochenes Telefon-Verbot vom minderjährigen Kind auch beachtet wird.
http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Nettetal_20040609.html
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.