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Kategorie: Allgemein

AG Nettetal: Neues R-Gesprächs-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:

Amtsgericht Nettetal, Urteil v. 09.06.2004 - Az.: 19 C 91/04 3

(Leitsätze:)
1. Der Anschluss-Inhaber ist verpflichtet die Telefonkosten für R-Gespräche zu übernehmen, wenn das Gespräch durch das minderjährige Kind entgegengenommen wurde.

2. Der Anschluss-Inhaber ist verpflichtet zu überprüfen, ob ein etwaig ausgesprochenes Telefon-Verbot vom minderjährigen Kind auch beachtet wird.

http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Nettetal_20040609.html

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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