Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:
Amtsgericht Salzgitter, Urteil v. 21.06.2004 Az.: 12 C 177/04
(Leitsätze:)
1. Der Anschluss-Inhaber eines Telefons muss für sämtliche Telefonkosten einstehen, die durch in seinem Haushalt lebende Familienmitglieder verursachten worden sind.
2. Bei einer Vielzahl von geführten R-Gesprächen greift der Einwand, man habe die telefonische Kostenansage nicht gehört, nicht durch, da zumindest in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle der durchschnittlich aufmerksame Benutzer diese Ansage wahrnimmt.
http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Salzgitter_20040621.html
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.