Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

CCC bietet Online-Anonymisierungs-Dienst an

Der Chaos Computer Club (CCC) bietet seit Ende März 2005 einen eigenen Anomyisierungs-Dienst an, der zusammen mit dem AN.ON-Server der Universität Regensburg eine Anonymisierungskette bildet.

Das Unabhänigige Landeszentrum für Datenschutz hat dazu eine eigene Pressemitteilung herausgegeben:

"Mit Hilfe des kostenlosen Open-Source-Programms JAP kann sich jeder Internetsurfer mit dieser so genannten „Mix-Kaskade“ verbinden.

Projektleiter Prof. Hannes Federrath von der Universität Regensburg beschreibt die Leistungsfähigkeit des Systems: „Die Nutzer von JAP sind vor der Beobachtung ihres Surfverhaltens durch Dritte geschützt – sogar vor den beiden Betreibern der AN.ON-Server selbst, solange wenigstens einer der eingebundenen AN.ON-Server vertrauenswürdig ist.“

Die Durchsetzung des Rechts auf Anonymität ist das Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes „AN.ON – Anonymität Online“. Der seit 2001 kostenlos angebotene AN.ON-Dienst ist mittlerweile so bekannt, dass der Betrieb weiterer AN.ON-Server notwendig wurde. Momentan hat der Benutzer vier Mix-Kaskaden zur Auswahl, weitere Mix-Betreiber sollen in nächster Zeit hinzukommen."


AN.ON ist in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen gewesen. So hatte sich AN.ON vor allem gegen die Anweisung des BKA sämtliche Daten zu speichern gewehrt und vor dem LG Frankfurt Recht bekommen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 19.09.2003. Siehe zu der Durchsuchung der AN.ON-Räume auch die Kanzlei-Infos v. 03.09.2003 und v. 19.08.2003.

Rechts-News durch­suchen

12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen
10. August 2026
Eine Restaurantbesucherin durfte ihren Dackel-Vorfall mit Mäuseköder öffentlich als "massives Sicherheitsversagen" bezeichnen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen