Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Datenschutz: Google führt individuelle Such-Historie ein

Die bekannte Suchmaschine Google hat ein neues Feature eingeführt: Die individuelle Such-Historie. Noch befindet es sich im Beta-Stadium, es zeigt aber wieder einmal anschaulich, wohin die neue Entwicklung geht.

Sämtliche Suchergebnisse, die der User im eingeloggten Status abgefragt hat, werden dauerhaft gespeichert. Insgesamt ein userfreundliches Feature.

Wie bei allen derartigen Features handelt es sich auch hier um ein zweischneideiges Schwert. Denn nach dieser Art von Daten dürften sich die meisten Firmen die Finger lecken.

Daher beunruhigt es ein wenig, wenn Google in seiner "Search History - Privacy FAQ" schreibt:

"3. How do you use the information you collect when I use My Search History?

In addition to enabling the My Search History functionality, the information we collect when you use My Search History may be shared among all of our services in order to provide you with a seamless experience and to improve the quality of our services. We will not disclose this information to other companies or individuals, except in the limited circumstances described in our main Google Privacy Policy, or with your consent."


Schaut man in die "Main Google Privacy Policy" steht dort nämlich:

"Mit wem teilt sich Google Informationen?

Google kann sich Informationen über Sie mit Werbekunden, Geschäftspartnern, Sponsoren und anderen Dritten teilen. Trotzdem geben wir nur allgemeine Informationen über unsere Nutzer weiter und teilen keine persönlich identifizierbaren Informationen irgendeinem Dritten mit, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eingeholt zu haben.

Zum Beispiel können wir offenlegen, wie oft der durchschnittliche Google-Benutzer Google besucht oder welches Suchwort am häufigsten zusammen mit "Linux" verwendet wird."


Faktisch heisst das: Google räumt sich das Recht ein, anonymisierte Nutzerprofile an Dritte weiterzugeben.

Und dann gibt es noch eine weitere Passage in der "Search History - Privacy FAQ":

"4. What happens when I pause the service, remove items, or delete the My Search History service?

You can choose to stop storing your searches in My Search History either temporarily or permanently, or remove items, as described in My Search History Help. However, as is common practice in the industry, Google maintains a separate logs system for auditing purposes and to help us improve the quality of our services for users."


Google hat somit ein kleines, feines Hintertürchen, die Daten auch nach der eigentlichen Löschung durch den User weiterhin zu behalten.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Die Dienstleistung, rechtswidrige Google-Bewertungen löschen zu lassen, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Ohne entsprechende…
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen