Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Frankfurt: Vergleichende Werbung im TK-Bereich

Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 10.03.2005 - Az.: 6 U 25/04) hatte darüber zu entscheiden, ob ein TK-Unternehmen wettbewerbswidrig handelt, wenn es in seiner Anzeige mit den Worten wirbt „Na…, auch T- Aktionär?“ und mittels Tarif-Vergleichen damit versucht, Neukunden zu werben.

Die Deutsche Telekom AG (DTAG) sah dies als unzulässige, vergleichende Werbung an und begehrte vor Gericht die Unterlassung solcher Werbung.

Dem sind die Frankfurter Richter gefolgt und haben die Werbung als wettbewerbswidrig eingestuft.

Gemäß § 6 UWG ist in Deutschland vergleichende Werbung grundsätzlich zulässig. Verboten ist es jedoch, "die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabzusetzen oder zu verunglimpfen"(§ 6 Abs.2 Nr.5 UWG).

Dies sah das OLG Frankfurt hier als gegeben an:

"Damit wird gegen die Klägerin ein „Seitenhieb“ gesetzt, der die durch § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG (...) gezogenen Grenzen überschreitet. Zwar kann von einer Herabsetzung im Sinne dieser Vorschrift noch nicht die Rede sein, wenn die mit einem Preisvergleich notwendig verbundene negative Darstellung des Mitbewerbers zusätzlich mit ironischen Anklängen versehen wird, um Aufmerksamkeit für die Werbung zu erzielen (...).

Insoweit enthält § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG (...) nicht etwa ein Gebot der Wahl des „mildesten Mittels“. Die Grenze zwischen „leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung“ (...) ist hier jedoch nach Auffassung des Senats schon deswegen überschritten, weil (...) die Telefontarife der Klägerin mit dem Aktienkurs des Unternehmens sachlich in keinem direkten Zusammenhang stehen.

Der Preisvergleich wird daher nicht mit einem ironischen Stilmittel verdeutlicht oder auf den Punkt gebracht; vielmehr wird der Preisvergleich mit einem ironisch-abwertenden Zusatz verknüpft, der nicht die Preiswürdigkeit der verglichenen Tarife, sondern einen außerhalb des Vergleichs liegenden Vorwurf gegen den Konkurrenten betrifft."

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen