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Negative Feststellungsklage im Forums-Nickname-Fall

Die Kanzlei Dr. Bahr hat am heutigen Tage negative Feststellungsklage im sog. Forums-Nickname-Fall vor dem LG Hamburg erhoben.

Der Forums-Betreiber von Ironsport.de, Patrick Albers, war abgemahnt worden, weil angeblich ein User seines Forums durch die Wahl eines Nicknames eine eingetragene Marke verletzt haben soll, vgl. die Kanzlei-Infos v. 13.06.2005.

Die Abmahnung ist wegen einer Vielzahl von Gründen unberechtigt und zudem eindeutig rechtsmissbräuchlich.

So ist die eingetragene Marke ausschließlich für den Versicherungsbereich eingetragen. Der Abgemahnte bewegt sich jedoch überhaupt nicht in diesem Bereich. Ohnehin liegt auch deswegen keine Markenverletzung vor, weil der Begriff lediglich als Nickname und somit nicht kennzeichenmäßig genutzt wird, was aber unabdingbare Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch ist.

Ohnehin haftet ein Forums-Betreiber nach ständiger Rechtsprechung erst nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung. Vgl. dazu unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", Punkt 11 "Haftung als Mitstörer".

Die Abmahnung enthält eine bei weitem überhöhte und zudem objektiv falsche Kostenrechnung. Auch nimmt das Schreiben noch Bezug auf Normen, die sich schon seit fast 1 Jahr geändert haben. All dies zeigt, dass hier wieder einmal ein vollkommen unberechtigter Anspruch versucht wird mittels einer Abmahnung durchzudrücken. Vgl. dazu die Promotion von RA Dr. Bahr "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet".

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