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Vermittlungsausschuss: Abstimmung über TKG-Änderungen am Montag

Die Kanzlei-Infos berichten schon seit längerem darüber, zuletzt am 15.04.2005:

Dem Deutschen Bundestag lag vor wenigen Monaten ein Gesetzes-Entwurf (BT-Drs. 15/5213 - PDF) zu Veränderungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Dabei finden vor allem Regelungen zu Mehrwertdiensten (Dialer, Premium-SMS, R-Gespräche) und zu sonstigen verbraucherschützenden Normen Berücksichtigung:

  • Preisanzeige vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Datendiensten (z.B. Klingeltöne) ab einem Preis von 1 Euro

  • Preisansage vor Inanspruchnahme von sprachgestützten Premium-Diensten

  • Preisansage vor Inanspruchnahme von Kurzwahl-Sprachdiensten (z.B. Wettervorhersage) und Auskunftsdiensten ab einem Preis von 3 Euro pro Minute oder pro Inanspruchnahme
  • Preisansage im Regelfall nach Inanspruchnahme von 0137er Nummern

  • Preisansage vor jedem Call-by-Call-Gespräch

  • deutlich lesbare, gut sichtbare Preisinformationen in der Werbung für Premium-Dienste (früher: Mehrwertdienste), Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste (0137er Nummern)


  • Nachdem der Deutsche Bundestag dem Entwurf zugestimmt hatte, hat der Bundesrat Anfang Juli den Vermittlungsausschuss angerufen, da er an einzelnen Vorschriften gewisse Bedenken hat (BT-Drs. 15/5913 - PDF).

    Am kommenden Montag nun wird die Gesetzesinitiative im Vermittlungsausschuss verhandelt.

    Sowohl die Vebraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als auch die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) appellieren, die Initiative nicht scheitern zu lassen.

    Sollte Montag keine Entscheidung getroffen werden, wird das Gesetzesvorhaben wegen der Wahl am 18. September aufgrund der parlamentarischen Diskontinuität verfallen.

    Zum Bereich der Mehrwertdienste vgl. unsere Info-Portal "Mehrwertdienste & Rechte". Zum Bereich Dialer siehe unsere Portal "Dialer & Recht". Und zu R-Gesprächen siehe "R-Gespräche & Recht".

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