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OLG Köln: Auch 4 Jahre nach Album-Veröffentlichung Internet-Auskunftsanspruch möglich

Das OLG Köln (Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: 6 W 182/08) hat entschieden, dass ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG auch noch 4 Jahre nach der Veröffentlichung des Musik-Albums möglich ist.

Hinsichtlich des Merkmals des "gewerblichen Ausmaßes" sei nicht ausschließlich auf die zeitliche Komponente abzustellen. Vielmehr verbiete sich eine starre zeitliche Grenze, denn es sei beispielsweise möglich, dass ein Künstler im Zeitraum unmittelbar nach der Veröffentlichung seines Werkes noch gar nicht wahrgenommen werde, aufgrund späterer Erfolge aber Jahre danach seine Werke in viel stärkerem Maße nachgefragt würden.

Dieser Umstand gelte insbesondere für klassische Musik wie im vorliegenden Fall. Daher müsse die relevante Verwertungsphase immer individuell bestimmt werden.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie hier eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

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