Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Rechtswidrige Irreführung durch Werbeslogan „Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief“

Der Werbeslogan "Alle wollen den E-Post-Brief" der Deutschen Post AG ist dann irreführend und damit rechtswidrig, wenn sich tatsächlich bundesweit erst ca. 1 Million Kunden für diese Form der Kommunikation registriert haben <link http: www.online-und-recht.de urteile slogan-alle-wollen-den-e-post-brief-bei-tatsaechlicher-geringer-kundenzahl-irrefuehrend-6-u-34-11-oberlandesgericht-koeln-20110719.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - Az.: 6 U 34/11).

Die Deutsche Post warb für ihres neues Produkt, den E-Post-Brief. Dabei verwendete sie die Aussagen:

"Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief"

und

"Alle wollen den E-Post-Brief".

Die Kölner Richter bewerteten beide Aussagen als wettbewerbswidrig.

Die Erklärung "Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief" sei irreführend, denn dadurch erwarte der Verbraucher, dass der E-Post-Brief genau dieselben Funktionen erfülle wie ein herkömmlicher Brief. Da dies aber in Wahrheit nicht so sei, liege eine Irreführung vor.

Identisches gelte für die Aussage "Alle wollen den E-Post-Brief". Auch wenn es sich vorliegend um eine reklamehafte Übertreibung handle, sei der Irreführungsvorwurf begründet. Denn der Kunde werde annehmen, dass der E-Post-Brief bundesweit ganz besonders erfolgreich sei und eine extrem hohe Nachfrage bestehe. Da sich bisher lediglich 1 Million Kunden registriert hätten, bestehe diese besondere Nachfrage aber  nicht.  

 

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2025
Ein Unternehmen haftet nach einer Abspaltung nicht automatisch für Unterlassungspflichten des abgespaltenen Unternehmens.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen