Einen automatischen Regelstreitwert in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gibt es nicht <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-regelstreitwert-in-wettbewerbsstreitigkeiten--bundesgerichtshof-20150122 _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 22.01.2015 - Az.: I ZR 95/14).
Nach den gesetzlichen Regelungen, so die Karlsruher Robenträger, müsse der Richter jeden Einzelfall sich konkret anschauen und diesen bewerten. Er müsse dabei sein Ermessen ausüben.
Ein pauschalisierter Regelstreitwert sei mit diesen Vorgaben nicht vereinbar und sei somit abzulehnen.
U.a. war das OLG Koblenz in der Vergangenheit von einem solchen Regelstreit ausgegangen.