Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Reichweite des Unterlassungsanspruchs bei unverlangter E-Mail-Werbung

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile unterlassungserklaerung-bei-spam-mails-nicht-auf-eine-e-mail-adresse-beschraenkt-15-t-7-09landgericht-berlin-20091016.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 16.10.2009 - Az.: 15 T 7/09) hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch bei E-Mail-Spam nicht ausgeschlossen ist, wenn die Erklärung auf eine bestimmte E-Mail-Adresse beschränkt ist. Vielmehr bedarf es einer unbeschränkten Unterlassungserklärunung.

Die Richter hatten die Frage zu beantworten, ob die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird, wenn der Rechtsverletzer eine auf die konkrete E-Mail bezogene Unterlassungserklärung abgibt.

Dies haben die Berliner Juristen verneint. Vielmehr bedürfe es einer uneingeschränkten, nicht begrenzten Erklärung.

Es handelt sich hier - anders als in der Öffentlichkeit dargestellt - keineswegs um ein Grundlagenurteil. Vielmehr ist die Problematik altbekannt und war bereits Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen, so zuletzt OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile gesetzeswortlaut-fuer-verbotstenor-in-unterlassungserklaerung-ausreichend-4-u-192-08-oberlandesgericht-hamm-20090514.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.05.2009 - Az.: 4 U 192/08), das der gleichen Ansicht wie das LG Berlin ist.

Rechts-News durch­suchen

28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Eine Krankenkasse darf Mitglieder, die kündigen möchten, nicht mit unzulässigen Geldversprechen vom Wechsel abhalten.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer in den Schaufenstern seines Kiosks für Tabak- und E-Zigaretten wirbt, muss mit einem Werbeverbot rechnen. Denn ein Kiosk gilt im Zweifel nicht als…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen