Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

EuG: Satz "RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF" nicht als Marke eintragungsfähig

Der Satz "RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF" kann mangels Unterscheidungskraft nicht als Unionsmarke eingetragen werden, da es als politische Botschaft und nicht als Herkunftshinweis wahrgenommen wird.

Das Bildzeichen, das aus dem Satz „RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF" in russischer und englischer Sprache besteht, kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden

Dieser Satz, der ein Symbol des von der Ukraine geführten Kampfes gegen die russische Aggression geworden ist, würde nicht als Hinweis auf eine betriebliche Herkunft wahrgenommen

Die Administration of the State Border Guard Service of Ukraine (Kiew, Ukraine) (Staatliche Grenzschutzverwaltung der Ukraine) hat beim Gericht der Europäischen Union beantragt, die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1. Dezember 2023 aufzuheben, mit der die Eintragung des folgenden Bildzeichens als Unionsmarke abgelehnt wurde:

RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF

Diese Marke sei ein Schlachtruf, der vom ukrainischen Grenzschützer auf der Schlangeninsel am 24. Februar 2022 ausgesprochen worden sei, dem ersten Tag des groß angelegten Einmarsches Russlands in die Ukraine. Die Eintragung wurde für ein sehr breites Spektrum an Waren sowie für Dienstleistungen im Verlagswesen, in Bildung und Erziehung sowie in Unterhaltung und Sport beantragt.

Das EUIPO lehnte die Eintragung mit der Begründung ab, dass die angemeldete Marke für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft habe.

Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klage der Administration of the State Border Guard Service of Ukraine ab.

Der in der angemeldeten Marke aufgegriffene Satz wurde nach Auffassung des Gerichts ab seiner ersten Benutzung umfassend verwendet und von den Medien verbreitet, um Unterstützung für die Ukraine zu gewinnen, und er wurde sehr schnell zu einem Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression. 

Dieser Satz wurde also wiederholt in einem politischen Kontext verwendet, um die Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck zu bringen und zu fördern.

Das Gericht weist darauf hin, dass ein Zeichen die wesentliche Funktion einer Marke nicht erfüllen kann, wenn der durchschnittliche Verbraucher in dem Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung, sondern nur eine politische Botschaft wahrnimmt. 

Der in Rede stehende Satz wurde in einem nicht geschäftlichen Kontext (russische Aggression) sehr intensiv verwendet und wird zwangsläufig sehr eng mit diesem Kontext und diesem neueren geschichtlichen Zeitpunkt, der dem durchschnittlichen Verbraucher in der Union wohlbekannt ist, in Verbindung gebracht werden. Die maßgeblichen Verkehrskreise werden diesen Satz daher nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihm gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen wahrnehmen

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-82/24 | Administration of the State Border Guard Service of Ukraine / EUIPO (RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF)

Quelle: Pressemitteilung des EuG v. 13.11.2024

Rechts-News durch­suchen

27. Januar 2025
Google haftet für irreführende Google Ads-Anzeigen, die fremde Markenrechte verletzen, sobald es davon Kenntnis hat.
ganzen Text lesen
24. Januar 2025
"Dubai-Schokolade" darf auch für Produkte verwendet werden, die nicht aus Dubai stammen, da der Begriff eher eine Rezeptur als eine Herkunft…
ganzen Text lesen
21. Januar 2025
Die Markenanmeldung "NPD" wurde abgelehnt, da sie als Hinweis auf die verfassungsfeindliche Partei verstanden wird und gegen die guten Sitten…
ganzen Text lesen
07. Januar 2025
Der Begriff "Aktivator" kann für Gewürze und Gewürzmischungen nicht als Wortmarke geschützt werden, da er beschreibend und nicht…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen