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Kategorie: Onlinerecht

AG München: Schadensberechnung bei rechtswidriger Kartennutzung von Online-Stadtplänen

Und wieder ging es einmal um die unerlaubte Nutzung von Online-Stadtplänen: Das AG München <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.08.2009 - Az.: 161 C 8713/09) sprach der Klägerin Schadensersatz iHv. 650,- EUR zu.

Die Beklagte wandte ein, dass es vergleichbare Produkte zu deutlich geringeren Beträgen gebe. Dies ließ der Richter jedoch nicht gelten.

Die Schadenshöhe berechne sich danach, was die Parteien üblicherweise vertraglich vereinbart hätten. Dabei komme es entscheidend drauf an, was ein Lizenzgeber vernünftigerweise gefordert und was der Lizenznehmer vernünftigerweise gewährt hätte. Denn der Schädiger solle nicht besser gestellt werden als derjenige, der von dem Rechteinhaber im Vorwege eine Erlaubnis erteilt bekommen habe.

Die Klägerin müsse sich somit nicht auf das günstigste oder billigste Angebot einlassen, welches am Markt zu finden sei.

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