Das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.10.2014 - Az.: 28 O 433/14) hat entschieden, dass das Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens nicht rechtswidrig ist und daher im Buchhandel weiterhin verkauft werden darf.
Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl ging gegen den Band "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens vor. Er berief sich dabei auf vertragliche Absprachen, Urheberrecht und Allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Das Gericht lehnte die begehrte einstweilige Verfügung ab.
Es fehle an einem Vertrag zwischen Kohl und den Autoren, so dass vertragliche Ansprüche von vornherein ausscheiden würden.
Ebenfalls könne sich der Antragsteller nicht auf urheberrechtliche Normen berufen. Denn das Urheberrecht schütze nicht die Information an sich, sondern stets nur die konkrete Ausformung. Soweit die Antragsgegner möglicherweise gewisse Auszüge aus den Tonbandaufzeichnungen wörtlich übernommen hätten, ergebe sich daraus allenfalls ein Unterlassungsbegehren hinsichtlich dieser Zitate. Ein Anspruch auf vollständige Nichtveröffentlichung könne daraus jedoch nicht hergeleitet werden.
Ebenso wenig greife das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Frage, ob privat gesprochene Worte veröffentlicht werden dürften, hänge immer vom Kontext ab und sei im Rahmen einer ausführlichen Interessensgüterabwägung vorzunehmen. Die mit der einstweiligen Verfügung beantragte umfassende Untersagung sei jedoch viel zu weitreichend und berücksichtige nicht diese Kontextbezogenheit.