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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Sicherung des betrügerisch erhaltenen Online-Kaufpreis durch Arrestanspruch

Das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile rueckerstattung-des-kaufpreises-durch-arrestanspruch-bei-online-betrug-23-w-1-10-kammergericht-berlin-20100107.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 07.01.2010 - Az.: 23 W 1/10) hat entschieden, dass ein Online-Käufer, der Opfer eines Betruges geworden ist, seine Rückzahlungsforderungen unter gewissen Umständen durch einen Arrestanspruch absichern kann.

Der Kläger erwarb online ein Produkt iHv. 45.000,- EUR. Eine Zusendung der Ware erfolgte jedoch nicht. Vielmehr stellte sich heraus, dass der Beklagte betrügerisch nur auf den Kaufpreis aus war.

Der Kläger erwirkte daraufhin einen Arrest, den Rückzahlungsanspruch bei der Bank des Beklagten zu sichern.

Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden. Es bestünde ein Arrestanspruch, denn es existiere die Gefahr, dass andernfalls der Anspruch auf Auskehr des Kaufpreises später nicht mehr durchsetzbar wäre.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Arrestansprüche im Online-Bereich sind eher selten. Dies liegt insbesondere an den relativ hohen Voraussetzungen. Denn alleine der Verdacht, dass der Vertragspartner betrügerisch gehandelt haben könnte, reicht nicht aus. Vielmehr bedarf es hier schon entsprechend qualifizierter Nachweise, die nur in Ausnahmefällen zu bekommen sein.

Gänzlich ausgeschlossen ist ein Arrestanspruch jedoch nicht. So hat auch das AG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile arrestanspruch-bei-online-betrug-via-ebay-amtsgericht-hamburg-20090224.html _blank>(Urt. v. 24.02.2009 - Az.: 918 C 463/08) entschieden, dass der Kläger, der Opfer eines Online-Betruges auf eBay wurde, seinen Anspruch in Form eines Arrestes durchsetzen kann.

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