Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Streit um Rohdaten bei Google Street View eskaliert

Die Weigerung des Internet-Konzerns Google, die im Rahmen der Kamerafahrten für Google Street View erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen, wurde gestern zwischen dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google in einer Videokonferenz erörtert. Die technische Argumentation von Google konnte allerdings nicht überzeugen, aus diesem Grund werden rechtliche Schritte derzeit vorbereitet.

Google lehnt es bislang ab, die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen und die Berücksichtigung von Widersprüchen Betroffener auch auf die Rohdaten zu erstrecken.

Diese Weigerung  wird mit der Verbesserung der Technologie zur Verpixelung begründet. Dass die Argumentation Googles vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar ist, bestätigen nunmehr sowohl der zuständige IT-Experte des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als auch ein herbeigezogener Experte aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Unterstützung in dieser Frage kommt auch vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar.

Dazu Prof. Dr. Caspar:

„Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Rohdaten in den USA befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie künftig auch zu anderen als den vorgesehenen Zwecken Verwendung finden.

Ich sehe allerdings juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen.

Diese wird gegenwärtig vorbereitet. Die straßen- und ordnungsrechtlich zuständigen Landesbehörden haben darüber hinaus eigenständig zu prüfen, ob zur Sicherung des informationellen Selbstbestimmungsrechts ihrer Bürgerinnen und Bürger die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen.“

Allerdings ließ der gestrige Verlauf der Verhandlungen auch noch Raum für eine einvernehmliche Lösung.

“Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden.

Dann müsste noch einmal in eine Abwägung eingetreten werden. Ich bleibe daher offen für weitere Gespräche, bin aber entschlossen, die rechtlichen Optionen auszuschöpfen, die gegenwärtig vorbereitet werden“,

so Caspar abschließend.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Hamburg v. 04.06.2009

 

Rechts-News durch­suchen

02. Oktober 2026
Eine Datenschutzbehörde darf ein Beschwerdeverfahren zurückstellen, bis eine europaweit abgestimmte Klärung vorliegt. Sie ist nicht zu regelmäßigen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen