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Kategorie: Onlinerecht

Stadt Bonn: Google Street View-Fahrten ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig

Nach mehrheitlichem Ratsbeschluss und einer entsprechenden Dringlichkeitsentscheidung hat Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch die Änderung der Sondernutzungssatzung unterzeichnet, nach der Kamerafahrten für "Google-Street-View" ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig sind.

Unter www.bonn.de weist die Stadt außerdem auf das Widerspruchsrecht der Bürger hin.

Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt  betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

Stadtdirektor Dr. Volker Kregel:

"Auch mit Blick auf die aktuellen skandalösen Vorgänge um Google verbitte ich mir zurzeit Befahrungen  in Bonn".

Zudem fordert Dr. Kregel den Bund auf, ganz kurzfristig klare datenschutzrechtliche Regelungen zu Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu treffen.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bonn v. 18.05.2010

 

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