Das OVG Lüneburg <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 23.10.2009 - Az.: 11 OA 391/09) hat entschieden, dass bei Gerichtsverfahren, in denen es um die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten geht, der Streitwert grundsätzlich bei 100.000,- EUR liegt.
Die Richter verglichen die Konstellation mit dem Fall einer gewerberechtlichen Erlaubnis, die im Streitwertkatalog mit 15.000,- EUR bewertet würde. Da aber in der Glücksspielbranche deutlich höhere Gewinne erzielt würden, müsse diesem Umstand bei der Festsetzung des Streitwerts unbedingt Rechnung getragen werden.
Daher sei, so die Juristen, von einem Wert von 100.000,- EUR auszugehen.