Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: "Top-Preise" sind keine "Höchstpreise" = keine Spitzenstellungswerbung

Die Aussage "Goldankauf zu Top-Preisen" ist keine unzulässige, wettbewerbswidrige Spitzenstellungswerbung <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 19.06.2015 - Az.: 6 U 173/14).

Die Beklagte hatte in der Vergangenheit wegen einer wettbewerbswidrigen Spitzenstellungswerbung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Sie hatte mit der Aussage "Wir zahlen Höchstpreise für Ihren Goldschmuck" geworben.

Aktuell trat sie nun mit der Erklärung "Goldankauf zu Top-Preisen" auf.

Der Kläger sah darin einen kerngleichen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung und machte die Zahlung einer Vertragsstrafe geltend.

Das OLG Köln lehnte den Anspruch ab.

Ein Top-Preis sei - so die Robenträger - nicht immer ein Höchstpreis, sondern bedeutet vielmehr nur, dass es sich um ein günstiges, überdurchschnittliches Angebot handelt. Eine Spitzengruppenwerbung oder eine Spitzenstellungswerbung sei damit nicht verbunden. Es liege daher kein Rechtsverstoß vor.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer den Newsletter-Versand über Mailchimp abwickelt, muss sicherstellen, dass ausreichende Garantien für den Datentransfer in die USA bestehen.…
ganzen Text lesen
12. Oktober 2026
Wer Mitglieder eines Fitnessstudios durch das Durchschreiten eines Drehkreuzes zur Zustimmung zu Beitragserhöhungen drängt, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen