Partei eines Vertrages bei eBay wird der User, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Nutzer registriert ist. Dies gilt auch dann, wenn die Liefer- und Rechnungsadresse abweichend ist von derjenigen des Nutzers <link http: www.online-und-recht.de urteile bei-ebay-angemeldeter-nutzer-wird-vertragspartner-eines-rechtsgeschaeftes-47-c-142-10-amtsgericht-rostock-20100830.html _blank external-link-new-window>(AG Rostock, Urt. v. 30.08.2010 - Az.: 47 C 142/10).
Die Klägerin verlangte die Rückzahlung eines Kaufpreises aus einem eBay-Online-Geschäft. Der Verkäufer verneinte die Berechtigung der Klägerin, da für die Nutzerin eine andere Liefer- und Rechnungsadresse angegeben war.
Das Gericht bejahte den Rückzahlungsanspruch.
Der Vertrag komme zwischen den Parteien zustande, die Inhaber des jeweiligen eBay-Accounts seien. Dies gelte auch dann, wenn eine andere Lieferadresse angegeben werde.
Da die Klägerin den Nachweis erbracht habe, dass sie die Inhaberin des Accounts sei, stehe ihr die Erstattung des Kaufpreises zu.