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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Trusted Shops geht gegen Händlerbund wegen irreführender Werbung vor

Der Anbieter Trusted Shops ist gegen den Mitbewerber Händlerbund wegen irreführender Werbung vorgegangen und hat ihm bestimmte Werbeaussagen verbieten lassen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 17.01.2017 - Az.: 33 O 83/16).

Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Erklärung des Händlerbundes, dass Mitglieder einen "unbegrenzter Anspruch auf rechtliche Vertretung im Abmahnfall" hätten. Wörtlich hieß es:

"Im Rahmen der Unlimited-Mitgliedschaft erhalten sie unbegrenzten Anspruch auf professionelle Rechtsberatung - egal ob sie telefonisch oder per E-Mail beraten werden möchten - es entstehen keine zusätzlichen Kosten. ... Unsere Rechtsberatung bietet Hilfe bei allen juristischen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich."

Dies sah als Trusted Shops als irreführend an. Denn nach den Bestimmungen des Händlerbundes handle es sich bei dieser Leistung um eine freiwillige, rechtlich unverbindliche. Das Mitglied habe hierauf keinen vertraglichen Anspruch. Der Kunde werde also über wesentliche Elemente des Angebots getäuscht.

Der Händlerbund wandte ein, die Einschränkungen ergäben sich in ausreichender Form aus den ebenfalls auf der Webseite abrufbaren AGB. Zudem handle Trusted Shops rechtsmissbräuchlich, da es in ähnlicher Weise auf seiner Webseite werben würde.

Das LG Köln bejahte einen Wettbewerbsverstoß.

Der Händlerbund habe nicht in ausreichender Form auf die vertraglichen Leistungen hingewiesen. Es genüge nicht, derartige Einschränkungen in den AGB zu platzieren, sondern sie müssten vielmehr bereits unmittelbar im Rahmen der Werbeaussagen erfolgen.

Das Argument, dass Trusted Shops missbräuchlich gehandelt habe, lehnte das Gericht ab. Im vorliegenden Fall sei dies ohnehin nicht näher zu prüfen, da im Wettbewerbsrecht der sogenannte Einwand der unclean hands nicht greife. Auch sei die Werbung von Trusted Shops anders als die des Händlerbunds gestaltet, da dort auf die Einschränkungen mittels eines Sternchen hingewiesen werde.

Der Händlerbund hat inzwischen seine Werbeaussagen überarbeitet.

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