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Kategorie: Onlinerecht

LG Leipzig: Irreführende Werbung des Händlerbunds mit Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen"

Die Werbe-Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen" des Online-Verbandes Händlerbund  ist irreführend (LG Leipzig, Urt. v. 24.10.2018 – 05 O 752/18).

Auf seiner Webseite bot der Händlerbund unterschiedliche kostenpflichtige Mitgliedschaften an, u.a. die Kategorien "Basic", "Premium" und "Unlimited" ein. Im Paket "Unlimited" hieß es im Abschnitt "Hilfe bei Abmahnungen" unter anderem:

"kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“.

Auf bestimmte Einschränkungen bei diesen Leistungen wurde mit zwei kleinen, waagerecht angeordneten Sternen hingewiesen werden. Die Erläuterungen waren am Ende der Seite zu finden und lauteten:

"dies ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder (...)"

Das LG Leipzig stufte dies als irreführende Werbung ein.

Durch die getroffene Aussage "kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ suggeriere der Händlerbund seinen Mitgliedern, sie würden mit dem Kauf des "Unlimited"-Pakets einen Anspruch auf gesetzliche Vertretung in allen Instanzen erwerben, obwohl ein solcher jedoch tatsächlich nicht bestünde, so das Gericht.

Denn den Händlerbund treffe aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen keine uneingeschränkte Verpflichtung, die erworbene Leistung zu erbringen.

Der Hinweis, markiert mit zwei kleinen Sternen, sei nicht geeignet, einer solchen Fehlvorstellung vorzubeugen, da sich die Erläuterung der Sterne nicht in unmittelbarer Nähe zur sie betreffenden Passage befänden und ebenfalls nicht eindeutig zu verstehen gebe, welche beschränkende Wirkung mit ihr gemeint seien, so das LG Leipzig.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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