Eine Software (hier: "TubeBox") darf es nicht ermöglichen, geschützte Videos von einem Online-Portal (hier: "MyVideo.de") zu umgehen und die Werke herunterzuladen <link http: www.raschlegal.de uploads media lg_muenchen_i-26_07_2012-7_o_10502_12-tubebox__2__01.pdf _blank external-link-new-window>(LG München, Urt. v. 26.07.2012 - Az.: 7 O 10502/12).
Die Beklagte bietet die Software "TubeBox" an, die es ermöglicht, dass im Streamingverfahren angebotene Video-Dateien trotz eines vorhandenen Kopierschutz vom jeweiligen Nutzer dauerhaft gespeichert werden können.
Im vorliegenden Fall wurde ein Video auf der Online-Plattform "<link http: www.myvideo.de>www.myvideo.de" veröffentlicht. Um ein dauerhaftes Speichern zu unterbinden, wurde das Sicherverfahrungsverfahren Encrypted Real Time Messaging Protocol (RTMPE) eingesetzt.
Das LG München ist der Ansicht der Klägerin gefolgt und hat den Download durch die Software verboten.
Es handle sich um eine unzulässige Umgehung technischer Schutzmaßnahmen iSd. <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __95a.html _blank external-link-new-window>§ 95 a Abs.2 UrhG. Erforderlich sei, dass der Schutz nicht absolut bestehe, sondern vielmehr eine Hürde darstellen, die für einen normalen Nutzer nicht ohne weiteres überwunden werden könne. Dies sei hier der Fall.