Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile tv-spielfilm-als-marke-fuer-zeitschriften-und-internet-projekte-eintragbar-27-w-pat-154-09-bundespatentgericht--20100119.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 154/09) hat entschieden, dass
das Logo "TV Spielfilm" als Wort-Bild-Marke für die Bereiche Zeitschriften und Internet eintragbar ist.
Zwar sei der Text und der Schriftzug eher von allgemeiner Natur.
Auffällig hingegen sei das verwendete Logo, dass der Wort-Bild-Marke eine eigene, unterscheidungskräftige Bedeutung gebe. Ebenso individuell sei auch der gewählte Farbverlauf, der dem Publikum in Erinnerung bleibe.
Dies reiche aus, um die notwendige Unterscheidungskraft für eine Markeneintragung herzustellen.