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Kategorie: Onlinerecht

VG Köln: Auch Hansenet/Alice von der Umsetzungspflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit

Das VG Köln <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile bundesnetzagentur-muss-in-bezug-auf-vorratsdatenspeicheung-ermessen-ausueben-21-l-234-09-verwaltungsgericht-koeln-20090520.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.05.2009 - Az.: 21 L 234/09) hat nun auch das Unternehmen Hansenet/Alice von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit.

Das VG Berlin hatte diese Frage bereits im Rahmen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) kritisch beleuchtet <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile verwaltungsgericht-berlin-20071108.html _blank>(VG Berlin, Beschl. v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07) und diese Problem schließlich dem BVerfG zur Beantwortung vorgelegt <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile verwaltungsgericht-berlin-20080702.html _blank>(Beschl. v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07). Das BVerfG hat diese Vorlage aus formalen Gründen zurückgewiesen <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile bundesverfassungsgericht-weist-unpraezise-vorlagefrage-zur-entschaedigungspflicht-bei-tkuev-ueberwachungsmassnahmen-ab-1-bvl-7-08-bundesverfassungsgericht--20090513.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.05.2009 - Az.: 1 BvL 7/08).

Im vorliegenden aktuellen Fall geht es inhaltlich um die identische Frage: Kann der Staat private Unternehmen verpflichten, technische Einrichtungen auf eigene Kosten vorzuhalten, obgleich es sich doch eigentlich um staatliche Aufgaben handelt?

Diese Frage stellt sich nun auch im Rahmen der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.

Das VG Berlin hat inzwischen zahlreiche andere Firmen bis auf weiteres von der Umsetzungspflicht befreit (<link http: www.webhosting-und-recht.de urteile verwaltungsgericht-berlin-20081017.html _blank>Beschl. v. 17.10.2008 - Az.: VG 27 A 232.08 und <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile entschaedigungspflichten-bei-vorratsdatenspeicherung-verwaltungsgericht-berlin-20090116.html _blank>Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 321.08 und <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile entschaedigungspflichten-bei-vorratsdatenspeicherung-2-verwaltungsgericht-berlin-20090116.html _blank external-link-new-window>Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 331.08 und <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile webhoster-von-umsetzungspflicht-zur-vorratsdatenspeicherung-vorerst-befreit-vg-27-a-316-08-verwaltungsgericht-berlin-20090115.html _blank external-link-new-window>Beschl. v. 15.01.2009 - Az.: VG 27 A 316.08 und <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile und-nochmal-webhoster-von-umsetzungspflicht-zur-vorratsdatenspeicherung-befreit-27-l-131-09-verwaltungsgericht-berlin-20090520.html _blank external-link-new-window>Beschl. v. 20.05.2009 - Az.: 27 L 131/09).

Anders als das VG Berlin haben die Kölner Richter jedoch erst gar nicht zur inhaltlichen Frage Stellung nehmen müssen, sondern hielten den Anspruch von Hansenet/Alice bereits aus formalen Gründen für begründet.

Die Bundesnetzagentur (BNA) habe nicht von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht, das ihr nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zustünde. Denn nicht jede Nichteinhaltung der TKG-Vorschriften durch einen Anbieter verpflichte die BNA zum Eingreifen. Vielmehr müsse die Behörde das "Ob" und "Wie" im Rahmen einer umfassenden Ermessensabwägung festlegen. 

Dies sei hier nicht geschehen. Die BNA habe lediglich den Sachverhalt zusammengefasst und die Tatbestandsvoraussetzungen hinsichtlich der Datenspeicherung subsumiert. Sie habe sich aber in keinem Teil des Bescheids ausdrücklich damit befasst, ob das Vorliegen dieser Voraussetzungen auch ein Einschreiten nach dem TKG rechtfertige. Daher sei die Anordnung ermessenfehlerhaft.

 

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