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Kategorie: Onlinerecht

VG Berlin: Host-Provider domainfactory zunächst von Pflicht zur Vorratdatenspeicherung befreit

Das VG Berlin hat einer aktuellen Entscheidung <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile webhoster-von-umsetzungspflicht-zur-vorratsdatenspeicherung-vorerst-befreit-vg-27-a-316-08-verwaltungsgericht-berlin-20090115.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.01.2009 - Az.: VG 27 A 316.08) nun auch das Web-Hosting domainfactory von der Umsetzungspflicht der Vorratsdatenspeicherung bis auf weiteres entbunden.

Das VG Berlin hatte diese Frage bereits im Rahmen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) kritisch beleuchtet (VG Berlin, Beschl. v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07) und diese Problem schließlich dem BVerfG zur Beantwortung vorgelegt (Beschl. v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07). Eine Antwort des BVerfG steht bislang aus.

Im vorliegenden aktuellen Fall geht es inhaltlich um die identische Frage: Kann der Staat private Unternehmen verpflichten, technische Einrichtungen auf eigene Kosten vorzuhalten, obgleich es sich doch eigentlich um staatliche Aufgaben handelt?

Diese Frage stellt sich nun auch im Rahmen der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.

Der Beschluss entfaltet grundsätzlich keine allgemeine Wirkung für andere Anbieter, sondern ist begrenzt auf die Parteien des Gerichtsverfahrens. D.h. andere Unternehmen müssen ebenfalls klagen, wenn sie für sich eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bewirken wollen. Das neuartige an der Entscheidung ist, dass zum ersten Mal zu diesem Punkt ein Webhosting-Unternehmen gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen hat. Die bisherigen Kläger waren stets TK-Unternehmen.

Bereits im Oktober 2008 und Januar 2009 hatten andere Firmen identische Beschlüsse vor dem VG Berlin (Beschl. v. 17.10.2008 - Az.: VG 27 A 232.08 und Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 321.08 und <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile entschaedigungspflichten-bei-vorratsdatenspeicherung-2-verwaltungsgericht-berlin-20090116.html _blank external-link-new-window>Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 331.08) erwirkt.

 

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