Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Berlin: TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten keine Technik bereit halten - Teil 3

In einem weiteren Beschluss hat das VG Berlin (Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 331.08) die Verpflichtung eines Telekommunikation-Anbieters zur Einrichtung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt.

Das VG Berlin hatte diese Frage bereits im Rahmen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) kritisch beleuchtet (VG Berlin, Beschl. v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07) und diese Problem schließlich dem BVerfG zur Beantwortung vorgelegt (Beschl. v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07). Eine Antwort des BVerfG steht bislang aus.

Im vorliegenden aktuellen Fall geht es inhaltlich um die identische Frage: Kann der Staat private Unternehmen verpflichten, technische Einrichtungen auf eigene Kosten vorzuhalten, obgleich es sich doch eigentlich um staatliche Aufgaben handelt?

Diese Frage stellt sich nun auch im Rahmen der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.

Der Beschluss entfaltet grundsätzlich keine allgemeine Wirkung für andere TK-Anbieter, sondern ist begrenzt auf die Parteien des Gerichtsverfahrens. D.h. andere TK-Anbieter müssen ebenfalls klagen, wenn sie für sich eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bewirken wollen.

Bereits im Oktober 2008 und Januar 2009 hatten andere TK-Anbieter identische Beschlüsse vor dem VG Berlin (Beschl. v. 17.10.2008 - Az.: VG 27 A 232.08 und Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 321.08) erwirkt.

Rechts-News durch­suchen

21. September 2026
Einfache PDF-Scans, die lediglich Bilder der Dokumente enthalten und keinen Text, sind kein echtes maschinenlesbares Format im Sinne von Art. Art. 20…
ganzen Text lesen
18. September 2026
Der BGH fragt den EuGH, wann eine private Datenverarbeitung unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fällt.
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer Adressdaten zu Marketingzwecken erhebt, darf diese nicht ohne Weiteres für Bonitätsprüfungen verwenden. Ein Scoring ohne Zahlungserfahrungen ist…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen