Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Halle: Keine Pflicht zur Löschung des Google-Caches

Das LG Halle (Urt.. v. 31.05.2012 - Az.: 4 O 883/11) hat entschieden, dass keine allgemeine Pflicht existiert, im Falle der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch den Google Cache löschen zu lassen.

Die Beklagte hatte außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, auf ihren Seiten nicht mehr bestimmte Meta-Tags und Keywords zu verwenden. Sie änderte die eigene Seite entsprechend und gab die verlangte Erklärung ab. Im Google Cache hingegen waren die Seiten immer noch zu finden.

Die Klägerin sah hierin einen Verstoß gegen die Erklärung und verlangte daher einer Vertragsstrafe iHv. 5.100,- EUR.

Das Gericht lehnte diesen Zahlungsanspruch jedoch ab.

Der Google Cache sei lediglich eine Abbildung der Beklagten-Webseite wie sie vor der Abgabe der Unterlassungserklärung aussah. Hieran könne somit nicht wirksam angeknüpft werden.

Es bestünde auch keine generelle Pflicht, nach Abgabe der Erklärung aktiv zu werden und Google um Löschung zu bitten. Dies hätte vielmehr ausdrücklich vereinbart werden müssen, was im vorliegenden Fall jedoch nicht gschehen sei.

Rechts-News durch­suchen

12. Dezember 2024
Kein Wettbewerbsverhältnis, wenn Arzneimittel eines Unternehmens noch in der Prüfphase sind und der Vertrieb durch Dritte ohne Zulassung erfolgt.
ganzen Text lesen
12. Dezember 2024
Der Verkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck an Sonntagen in Gartenmärkten verstößt nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz in NRW. Es liegt…
ganzen Text lesen
11. Dezember 2024
Wird ein Biozid-Produkt online ohne entsprechenden Warnhinweis verkauft, liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß (LG Trier, Urt. v. 25.10.2024 - Az.: 7 HK…
ganzen Text lesen
10. Dezember 2024
Die Angabe von Inhaltsstoffen auf Shampoo-Verpackungen muss gut sichtbar und lesbar sein, jedoch keine gesetzlich festgelegte Mindestgröße haben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen