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VG Berlin: Entschädigungspflicht des Staates für TK-Überwachung / Vorlage ans BVerfG

Das VG Berlin hatte bereits in der Vergangenheit (Beschl. v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, ob die Verpflichtung zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen in der Telekommunikation auf Kosten der privaten Dienstleister verfassungsgemäß ist. Es ging dabei nicht um die Vorratsdatenspeicherung, sondern um die Regelungen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV).

In einem aktuellen Beschluss setzt das VG Berlin (Beschl. v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07) nun das verwaltungsrechtliche Gerichtsverfahren aus und legt die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor.

Erst vor wenigen Tagen hat das VG Berlin auch in Sachen Vorratsdatenspeicherung ein Machtwort gesprochen und die Verpflichtung eines TK-Betreibers zur Einführung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 22.10.2008.

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