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FAZ-Interview von RA Kaufmann zu Content-Klau von Anwälten im Web

Das rechtswidrige Kopieren von Bildern, Filmen und Texten im Internet gehört mittlerweile zum traurigen Alltag im World Wide Web. Dass die ungefragte Übernahme solcher urheberrechtlich geschützten Werke aber auch noch durch Rechtsanwälte geschieht, dürfte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) wohl dergestalt überrascht haben, dass sie dem Thema einen eigenen Artikel gewidmet hat.

Beleuchtet wird dabei insbesondere die Vervielfältigung von Leitsätzen, die Anwälte mühevoll zu Urteilen formulieren und für bestehende oder potenzielle Mandanten online präsentieren und sich darüber ärgern, dass Kollegen diese Leitsätze ohne Einverständnis per copy and paste in ihre eigenen Webauftritte einstellen.

Obwohl gerade jedem Advokaten klar sein dürfte, dass es sich dabei um eine glasklare Urheberrechtsverletzung handelt, die zum Schadensersatz verpflichtet, war und ist die Kanzlei Dr. Bahr häufig von derartigem Content-Klau durch Anwälte, aber auch durch Fachverlage betroffen.

Dies dürfte auch der Anlass für die FAZ gewesen sein, Rechtsanwalt Noogie Kaufmann zu der Problematik zu interviewen, da die Kanzlei Dr. Bahr in der Vergangenheit ausschließlich gegen Anwälte und Verlage erfolgreich gerichtlich vorgegangen ist.

Den vollständigen Artikel zu dem Problem des Diebstahls von Leitsätzen finden Sie hier.

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