Das OLG Köln hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 25.08.2014 - 6 W 123/14) noch einmal seine bisherige Praxis bestätigt, dass bei einem Online-Fotoklau durch einen Unternehmer ein Streitwert von 6.000,- EUR pro Bildübernahme angemessen ist.
In dem Fall hatte der Beklagte ungefragt für seine gewerbliche Tätigkeit ein Lichtbild übernommen. Das LG Köln setzte den Streitwert auf 6.000,- EUR fest. Der Beklagte meinte, hier seien nur 3.000,- EUR angemessen, da es sich lediglich um ein Lichtbild handle und die Fotografie zudem auch nicht durch einen professionellen Fotografen gemacht worden sei.
Beides ließ das OLG Köln nicht gelten. Unter Berufung auf die frühere Entscheidung des OLG Köln <link http: www.dr-bahr.com news _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.11.2011 - Az.: 6 W 256/11) lehnten die Richter eine Reduzierung des Streitwertes ab. Die in dem dort gemachten Ausführungen würden weiterhin gelten.