Das Land Niedersachsen haftet für die Online-Urheberrechtsverletzungen eines Lehrers <link http: www.online-und-recht.de urteile land-haftet-wenn-lehrer-online-eine-urheberrechtsverletzung-begeht-oberlandesgericht-celle-20151109 _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Beschl. v. 09.11.2015 - Az.: 13 U 95/15).
Der Lehrer eines Gymnasiums hatte auf der Webseite der Einrichtung unerlaubt ein Foto verwendet. Der Rechteinhaber klagte daraufhin auf Schadensersatz gegen das Bundesland.
Zu Recht wie das OLG Celle nun entschied.
Die Handlung des betreffenden Lehrers sei im Rahmen der Ausübung seiner schulischen Tätigkeit erfolgt, so dass ein Fall der Amtshaftung zu bejahen sei.
Das Land habe daher Schadensersatz zu leisten. Es sei auch sachgerecht die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM-Tabelle) heranzuziehen.