Wer gefälschte Markenware bei eBay als Original-Produkte veräußert, macht sich wegen gewerbsmäßigen Betruges und strafbarer Kennzeichenverletzung schuldig, so das LG Duisburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.03.2009 - Az.: 34 KLs 41/08). Werden über einen Zeitraum von drei Jahren ungefähr 8.000 Einzelstraftaten begangen, so ist eine Freiheitsstrafe von vier Jahren angemessen.
Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen 27-jährigen Mann, der spielsüchtig war und seinen Lebensunterhalt mit Einkünften aus verschiedenen Straftaten finanzierte. Er war bereits in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Drei Jahre lang veräußerte er gefälschte Ware von Markenprodukten über die bekannte Auktions-Plattform. Insgesamt täuschte er so 8.000 Käufer.
Die Richter des LG Duisburg nahmen das zum Anlass, eine Freiheitsstrafe von vier Jahren auszusprechen. Das hohe Strafmaß sei insbesondere auch deshalb angemessen, weil der Angeklagte bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Zudem müsse die enorm hohe Anzahl derselben Straftaten innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes berücksichtigt werden.