Der momentane Dauerbrenner "Internet-Veröffentlichung von EU-Subventionen" geht mit der aktuellen Entscheidung des VG Karlsruhe <link http: www.datenschutz.eu urteile online-veroeffentlichung-der-hoehe-von-eu-agrarsubventionen-zulaessig-10-k-932-09-verwaltungsgericht-karlsruhe-20090519.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.05.2009 - Az.: 10 K 932/09) in eine neue Runde.
Bislang entscheiden die angerufenen Gerichte recht unterschiedlich.
Das OVG Münster (Beschl. v. 24.04.2009, Az.: 16 B 485/09; <link http: datenschutz.eu urteile veroeffentlichung-von-subventionsempfaengern-im-internet-zulaessig-oberverwaltungsgericht-muenster-20090427.html _blank external-link-new-window>Beschl. v. 27.04.2009 - Az.: 16 B 539/09) und das OVG Schleswig (Beschl. v. 03.06.2009, Az.: 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09) erachten die Internet-Publikationen für rechtmäßig.
Das VG Wiesbaden <link http: www.datenschutz.eu urteile zur-veroeffentlichungspflicht-von-subventionsempfaengern-im-internet-verwaltungsgericht-wiesbaden-20090227.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 27.02.2009 - Az.: 6 K 1045/08) dagegen stuft dies als unzulässig ein und hat die Frage daher dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Karlsruhe Richter folgen der Ansicht des OVG Münster und OVG Schleswig.
Nur wenn erhebliche Zweifel an der Gültigkeit dieser gemeinschaftsrechtlichen Regelung bestünden, müsse das Interesse an der Veröffentlichung zurücktreten. Dies könne im vorliegenden Fall aber nicht festgestellt werden. Die EU-Veröffentlichungsvorschriften verstießen nicht gegen geltendes Recht.
Zudem bestünde an der Veröffentlichung ein sachliches Interesse, denn so könne die Bevölkerung auf transparente Art und Weise nachvollziehen, für welche Zwecke und in welchem Umfang Subventionen und damit Steuergelder vergeben würden.