Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Bonn: Vertrag bei Cold Call-Anruf nicht durchsetzbar

Die Person, die durch einen Cold Call zu einem Vertragsschluss verleitet wurde, hat einen Schadensersatzanspruch, den er dem Anrufer entgegenhalten kann <link http: www.online-und-recht.de urteile unerlaubt-angerufener-kann-mit-cold-call-forderung-aufrechnen-amtsgericht-bonn-20150623 _blank external-link-new-window>(AG Bonn, Urt. v. 23.06.2015 - Az.: 109 C 348/14).

Die Klägerin machte eine entsprechende Vergütung für die Eintrag in ein Online-Firmenverzeichnis geltend. Die Beklagte wandte ein, der Vertragsschluss sei nur durch einen unerlaubten Werbeanruf zustande gekommen und sei daher nicht durchsetzbar.

Das AG Bonn ist dieser Ansicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.

Ob ein Vertrag, der durch einen Cold Call zustande gekommen sei, grundsätzlich wirksam sei, könne dahinstehen. Denn in jedem Fall stehe demjenigen, der ungefragt angerufen worden sei, ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe zu. Die Forderung des Klägers sei daher gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben (dolo agit) nicht durchsetzbar.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Eine klare richterliche Fehlentscheidung.

Dem unerlaubt Angerufenen steht unzweifelhaft ein Unterlassungsanspruch zu. Zusätzlich existiert ein Ersatzanspruch, wenn er z.B. einen Anwalt beauftragt. All dies war im vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht der Fall.

Vielmehr stellt das AG Bonn lediglich lapidar fest, dass dem Beklagten ein "Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe" zustehe. Nähere Ausführungen zum Grund und vor allem zur Höhe dieser Forderung finden sich in den richterlichen Entscheidungsgründen nicht.

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Ein fehlerhafter Rauchmelder-Test mit dem Urteil "mangelhaft" verletzt die Rechte des Herstellers und begründet Schadensersatz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen