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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Verwendung "Bundesdruckerei" in Firmenname wettbewerbsrechtliche Irreführung

Die Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmenname kann irreführend sein, wenn der durchschnittliche Verbraucher davon ausgeht, dass Mehrheitsgesellschafter der Firma der Bund ist <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-bundesdruckerei-kann-irrefuehrend-und-damit-unzulaessig-sein-i-zr-154-08-bundesgerichtshof--20100211.html _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - Az.: I UR 154/08).

Die Beklagte stellte im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland exklusiv Ausweise her. in ihrem Firmenname trug sie u.a. die Bezeichnung "Bundesdruckerei".

Die Klägerin hielt dies für irreführend, da hierdurch der EIndruck erweckt werde, der Staat sei Mehrheitsgesellschafter der Firma und das Unternehmen somit besonders involsenzfest.

Die BGH-Richter teilten diese Einschätzung und bejahten einen Rechtsverstoß.

Die Bezeichnung suggeriere, dass der Staat Teilhaber der Firma sei, was in Wahrheit unzutreffend sei. Der Verbraucher werde damit unzulässig in die Irre geführt.

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