Das LG Düsseldorf <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv vodafone-lg_duesseldorf-telefonwerbung-38_0_49_12.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.07.2013 - Az.: 38 O 49/12) hat noch einmal bekräftigt, dass Unternehmen (hier: Vodafone D2) ihre Bestandskunden nicht ohne vorherige Einwilligung anrufen dürfen.
Mitarbeiter der Beklagten, Vodafone D2, riefen Bestandskunden ungefragt an und boten diesen einen besseren Telefonvertrag für das Festnetz an. Die angerufenen Kunden hatten kein Einverständnis in diese Anrufe erteilt.
Das Düsseldorfer Gericht sah hierin einen Fall der unerlaubten Telefonwerbung.
Auch Werbe-Anrufe gegenüber Bestandskunden bedürften grundsätzlich einer Einwilligung. An dieser fehle es hier, so dass ein Wettbewerbsverstoß vorliege.
Das Gericht bestätigt damit diese seit vielen Jahren geltende Rechtsprechung, dass Unternehmen auch ihre Bestandskunden nicht einfach ungefragt anrufen dürfen.