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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: "Volkswäsche" als Wort-Bild-Marke für den Bereich Online-Marketing eintragbar

Die Bezeichnung "Volkswäsche" ist als Wort-Bild-Marke für den Bereich Merchandising und Online-Reklame eintragbar. Es handelt sich um einen Begriff, der in dieser Form und Zusammensetzung bisher nicht existierte und somit eine Neuschöpfung darstellt <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-bezeichnung-volkswaesche-fuer-internetreklame-29-w-pat-211-10-bundespatentgericht--20110324.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 24.03.2011 - Az.: 29 W (pat) 211/10).

Die Bezeichnung sei entgegen der Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamtes unterscheidungskräftig, so die Richter.

Die farbliche Gestaltung und das Format ähnelten dem der BILD-Zeitung, die als Kooperationspartner eine Vielzahl von ähnlichen Produkten auf ihren Webseiten bewerbe. Ein Zusammenhang zwischen der BILD-Zeitung und der klägerischen Wort-Bild-Marke werde daher von jedem durchschnittlichen Verbraucher ohne weiteres hergestellt.

In der Gesamtschau stelle der Begriff daher zum einen eine neue Wortschöpfung dar, die bisher in den gängigen Lexika nicht existiert habe. Zum anderen sei die gesamte Gestaltung geeignet, einen Herkunftsnachweis darzustellen.

 

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