Eine neue Entscheidung in Sachen Internet-Auskunftsanspruch: Nach Meinung des LG Köln <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile zum-gewerblichen-ausmass-beim-internet-auskunftsanspruch-9-oh-388-09-landgericht-koeln-20090430.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.04.2009 - Az.: 9 OH 388/09) liegt ein Fall des "gewerblichen Ausmaßes" dann nicht vor, wenn das illegal angebotene Werk bereits länger als 6 Monate am Markt käuflich erhältlich ist.
Das Gericht nimmt einen Fall insbesondere in der marktrelevanten Veröffentlichungsphase an, denn in diesem Zeitraum werde das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Verwertung massiv beeinträchtigt. Diese "heiße Verkaufsphase" eines neuen Albums dauere nach Ansicht der Richter in etwa 6 Monate.
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".
Zudem finden Sie <link http: www.webhosting-und-recht.de _blank>hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.