Nach Meinung des LG Bielefeld <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile auskunftsanspruch-gegen-internet-provider-bei-filesharing-4-oh-49-09-landgericht-bielefeld-20090320.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.03.2009 - Az.: 4 OH 49/09) bedarf es für den urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch nach <link http: bundesrecht.juris.de urhg __101.html _blank>§ 101 UrhG keiner doppelten Gewerbsmäßigkeit.
Die Inhaberin von Verwertungsrechten an Filmen machte gegen einen Access-Provider entsprechende Auskunftsansprüche geltend, weil User über Tauschbörsen die geschützten Werke zum Download angeboten hatten.
Die Bielefelder Richter gaben dem Auskunftsbegehren statt.
Das Bereithalten des Films in Internet-Tauschbörsen stelle eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung dar. Voraussetzung des im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Auskunftsanspruches gegen Dritte sei lediglich, dass diese gewerbsmäßig für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbringe. Ein Access-Provider verschaffe gewerbsmäßig den Zugang zum Internet.
Nicht dagegen sei es erforderlich, dass auch die Verletzungshandlung selbst in gewerbsmäßigem Umfang stattgefunden habe. Weder sei eine solche Voraussetzung in der gesetzlichen Vorschrift enthalten noch sei sie geboten. Oft sei es dem Rechteinhaber erst nach Erhalt der Auskunft über die Identität der Rechtsverletzer möglich, das konkrete Ausmaß der Rechtsverletzung zu bestimmen. Im Bereich des illegalen Filesharing sei es den Rechteinhaber nahezu unmöglich, im Einzelfall ein gewerbliches Ausmaß eines rechtswidrigen Bereitstellens urheberrechtlich geschützten Materials zu beweisen, da sie technisch bedingt immer nur den Upload einer einzelnen Datei feststellen könnten.
Daher sei ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der zur Identifizierung erforderlichen Nutzerdaten gegen den Internet-Service-Provider bereits dann gegeben, wenn eine einzelne urheberrechtlich geschützte Datei in einer Tauschbörse angeboten werde.
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG". Und den c´t-Aufsatz von RA Kaufmann, Master of Arts mit dem Titel <link download gewerbliche-tauscher-ct-2009-08-kaufmann.pdf _blank>"Illegale Tauschbörsen und der ominöse Auskunftsanspruch".
Zudem finden Sie <link http: www.webhosting-und-recht.de _blank>hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.