In einem weiteren Verfahren hat das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile voraussetzungen-des-urheberrechtlichen-internetauskunftsanspruches-9-oh-2035-09-landgericht-koeln-20100203.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.02.2010 - Az.: 9 OH 2035/09) entschieden, dass der urheberrechtliche Internet-Auskunftsanspruch bereits dann gegeben ist, wenn ein einziger Film zum Download angeboten wird.
Der Kläger, Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte des Films, machte einen urheberrechtlichen Internetauskunftanspruch geltend.
Die Kölner Richter bejahten den Anspruch.
Das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" sei im vorliegenden Fall zu bejahen, da eine umfangreichen Datei in Form eines Films unmittelbar nach Veröffentlichung des Werkes angeboten sei. Auch diese einzelne Rechtsverletzung könne daher schon ein gewerbliches Ausmaß begründen.
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".