Und wieder eine neue Entscheidung in Sachen Internet-Auskunftsanspruch: Das LG Kiel <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile gewerbliches-ausmass-bei-urheberrechtlichem-internetauskunfts-anspruch-2-o-112-09-landgericht-kiel-20090506.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 06.05.2009 - Az.: 2 O 112/09) ist der Ansicht, dass ein Fall des "gewerblichen Ausmaßes" dann nicht gegeben ist, wenn ein aktuelles, aber relativ unbekanntes Musikstück zum illegalen Download angeboten wird.
Die Tatsache alleine, dass das Werk erst vor kurzem veröffentlicht wurde, reiche nicht aus. Vielmehr sei es zusätzlich erforderlich, dass das Produkt auch eine gewisse Marktrelevanz habe, so die Richter.
Dies verneinten die Juristen im vorliegenden Fall. Zwar sei das Stück für eine Woche in den Charts gewesen, gleichwohl sei es vergleichsweise unbekannt, so dass eine schwere Rechtsverletzung zu verneinen sei. Daher liege auch kein Fall des "gewerblichen Ausmaßes" vor.
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".
Zudem finden Sie <link http: www.webhosting-und-recht.de _blank>hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.