Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Wach auf" für Bereich Tee und alkoholische Getränke nicht als Marke eintragbar

Für die Bezeichnung "Wach auf" besteht für die Bereiche Kakao, Tee und alkoholische Getränke kein Markenschutz, da es sich um eine allgemeine Aufforderung handle, die keine besondere Kennzeichnungskraf aufweise <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-wach-auf-fuer-bereich-tee-und-alkoholische-getraenke-25-w-pat-44-10-bundespatentgericht--20101028.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 28.10.2010 -. Az.: 25 W (pat) 44/10).

Die Richter folgten der Argumentation des Deutschen Patent- und Markenamtes und wiesen die Anmeldung der Marke zurück.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der durchschnittliche Verbraucher unter "Wach auf" ohne weiteres verstehen werde, dass jemand aus seiner Lethargie oder aus seinem Schlaf erwachen solle. Es sei eine im Alltag vollkommen übliche Aufforderung, die von jedermann verwendet werde.

Insofern handle es sich dabei um einen rein beschreibenden Sinngehalt, dem keine Unterscheidungskraft zukomme. Die schlagwortartige Wortkombination beschreibe in anpreisender Weise lediglich die Eigenschaften der angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Einen Herkunftsnachweis stelle die Bezeichnung daher nicht dar.

 

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen