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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Werbeaktion "Jeder 100. Einkauf gratis“ wettbewerbsgemäß

Eine Werbeaktion, bei der "jeder 100. Einkauf gratis“ ist, ist nach Ansicht des BGH <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile ladenkette-darf-mit-jeder-100-einkauf-gratis-werben-i-zr-31-06-bundesgerichtshof--20090122.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 31/06) rechtlich zulässig.

Es läge weder eine rechtswidrige Kopplung vor, da kein vom Absatz getrenntes Gewinnspiel veranstaltet werde. Vielmehr erhalte jeder 100. Einkäufer lediglich seinen Einkauf kostenlos. Es handele sich demnach um ein besonderes Verfahren der Preisgestaltung, auf die das Verbot der Kopplung von Gewinnspiel und Absatz keine Anwendung finde.

Auch könnten die Juristen keine unangemessene unsachliche Beeinflussung von Verbrauchern ausmachen. Der Einsatz aleatorischer Reize zu Werbezwecken sei grundsätzlich zulässig. Wettbewerbswidrig sei diese Art der Werbung erst dann, wenn der Käufer nicht mehr durch rationale Kaufentschlüsse, sondern maßgeblich durch das Streben nach einem in Aussicht gestellten Gewinn beeinflusst werde.

Eine solche Konstellation konnten die BGH-Richter im vorliegenden Fall nicht erkennen. Dem Verbraucher sei die geringe Gewinnwahrscheinlichkeit bewusst, er könne mit dem Anreiz eines kostenlosen Warenkorbes umgehen. 

Die höchsten deutschen Zivilrichter gehen damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung aufgeklärter Verbraucher, der nicht mehr mit Pseudo-Argumenten vor sich selbst beschützt werden muss.

 

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