Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Werbung mit unterschiedlichen Standorten wettbewerbswidrig

Die Werbung eines Unternehmens (hier: Rechtsanwaltskanzlei) mit unterschiedlichen Standorten ist nur dann zulässig, wenn an diesen auch tatsächlich eine eigene Betriebsstätte und nicht nur eine Zweigstelle existiert (OLG Köln, Urt. v. 17.01.2020 - Az.: 6 U 101/19).

Die verklagte Anwaltskanzlei warb auf ihren Briefbogen unmittelbar unter ihrem Namen mit den Städtenamen C, D, E und F. An den Standorten D, E und F unterhielt sie keine Büroräume.

Dies stufte das OLG Köln als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein.

Der durchschnittliche Mandant werde nämlich den Briefkopf der Beklagten dahin gehend verstehen, dass an den genannten Orten nicht lediglich eine Zweigstelle vorhanden sei, sondern vielmehr eine echte Betriebsstätte mit Büroräumen.

Dieser Irrtum werde dadurch erregt, dass alle vier Städtenamen in gleicher Größe und Schriftart ohne eine erkennbare Unterscheidung nebeneinander dargestellt würden. Dadurch werde dem Betrachter suggeriert, dass an all diesen Standorten in vergleichbarer Form eine Anwaltskanzlei betrieben werde. Denn der durchschnittliche Kunde sei daran gewöhnt, dass zahlreiche überörtliche Kanzleien ihre Standorte in vergleichbarer Form darstellten.

Es erfolge keinerlei Hinweis, dass es sich lediglich um Zweigstellen handeln würde.

Der Irrtum sei auch relevant, denn für die Entscheidung über die Auswahl eines Advokaten sei dessen Sitz von nicht unerheblicher Bedeutung. 

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2025
Ein Streaming-Anbieter darf Bundesliga-Sonntage nicht mit der Aussage “mit den besten Teams” bewerben, wenn er nur eingeschränkten Zugriff auf…
ganzen Text lesen
29. September 2025
Kosmetikstudios dürfen ohne medizinisch geschultes Personal nicht mit "medizinischer Haarentfernung" werben, da dies Verbraucher täuscht.
ganzen Text lesen
26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen