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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Einsichtsrecht der Presse ins Grundbuch

Es sind keine gesteigerten Anforderungen an das Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch zu stellen <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 28.07.2016 - Az.: 34 Wx 225/16).

Der klägerische Pressevertreter verlangte vom Grundbuchamt Auskünfte über eine bestimmte Liegenschaft. Ihm seien in den vergangenen Wochen Informationen zugegangen, nach denen der Eigentümer der Immobilie gewechselt habe. Inzwischen sei die (auf dem Grundstück befindliche) "Hütte" an die neonazistische Organisation "V.“ übergegangen. Diesen Verdacht wolle er überprüfen, dazu brauche er Klarheit über die aktuellen Eigentumsverhältnisse. Die aufgeworfene Frage sei von erheblichem öffentlichem Interesse. Der Verfassungsschutz führe die extrem rechte Skinheadgruppierung als Beobachtungsobjekt.

Das Grundbuchamt lehnte die Auskunft an. Die von dem Kläger benannte Organisation sei weder als Eigentümer noch sonst irgendwie als Berechtigter eingetrageni. Eine weitergehende Auskunft könne nach derzeitigem Stand nicht erteilt werden. Der Kläger solle Namen von Mitgliedern der bezeichneten Gruppierung mitteilen, damit geprüft werden könne, ob eventuell eines der Mitglieder Erwerber des Grundstücks sei. 

Das OLG München stufte diese Weigerung als rechtswidrig ein.

Der Pressevertreter habe einen Anspruch auf Auskunft. Der Kläger habe einen sachlichen Grund für sein Begehren vorgetragen, der in sich stimmig und nachvollziehbar sei. Der Kläger habe hinreichend zu den aktuellen Ereignissen vorgetragen, insbesondere dass aktuell die Räumlichkeiten durch die genannte Organisation genutzt würde.

Die von der Behörde verlangte Darlegung eines personellen Bezugs zwischen dem im Grundbuch Eingetragenen und dem der Organisation zuzurechnenden Personenkreis sei in diesem Fall für die Bejahung eines berechtigten Interesses nicht geboten. Ersichtlich solle der persönliche Zusammenhang zwischen der am Grundstück berechtigten Person und Gruppenmitgliedern erst durch die aus der Einsicht erwarteten Erkenntnisse hergestellt werden.

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