Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin: Einstweilige Verfügung in Sachen "Berlin Tattoo" erlassen

Das Landgericht Berlin hat heute nach mündlicher Verhandlung per einstweiliger Verfügung die Werbung für das Militärmusikfest "Berlin Tattoo" im November 2011 mit dem Zusatz "Original" untersagt. Ferner ist den Veranstaltern verboten worden, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, das Fest werde in seiner bekannten Form nicht mehr vom Deutschen Bundeswehrverband durchgeführt.

Diese Behauptung, so das Landgericht in der Urteilsbegründung, sei "schlicht unwahr". Der Begriff "Berlin Tattoo" sei weder wettbewerbsrechtlich noch markenrechtlich geschützt. Mit dem Zusatz "Original" werde jedoch in unzutreffender Weise die Fortführung einer Veranstaltungstradition behauptet.

Landgericht Berlin, Urteil vom 21. April 2010 - 91 O 32/11 -

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 21.04.2011

Rechts-News durch­suchen

13. August 2026
Da die Zahl „420“ als gängiger Code für Cannabis gilt, kann sie nicht als Marke für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eingetragen werden.
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer künstliche Intelligenz im Firmenamen trägt, verliert den Markenschutz, wenn der Begriff nur das Produkt beschreibt und nicht auf seine Herkunft…
ganzen Text lesen
16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen