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BPatG: Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ nur teilweise geschützt

Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) einem Antrag des Süßwarenherstellers Ferrero auf Löschung der vom Weltfußballverband FIFA eingetragenen Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ vollumfänglich stattgegeben hatte, hat das Bundespatentgericht (BPatG) diese Löschungsanordnung lediglich im Hinblick auf solche Waren und Dienstleistungen aufrechterhalten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausrichtung einer (Fußball-) Weltmeisterschaft stehen (32 W (pat) 237/04 und 32 W (pat) 238/04).

Für alle übrigen Waren und Dienstleistungen hat das Gericht die Löschungsanordnung wieder aufgehoben mit der Folge, dass der Markenschutz insoweit erhalten bleibt. Dies betrifft insbesondere Reinigungs- und Hygieneprodukte, Elektroartikel und Bürobedarf.

Die FIFA kündigte an, vor dem BGH Beschwerde hinsichtlich der Produkte einzulegen, deren Eintragung das Bundespatentgericht nicht bestätigt hat.

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