Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ nur teilweise geschützt

Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) einem Antrag des Süßwarenherstellers Ferrero auf Löschung der vom Weltfußballverband FIFA eingetragenen Marken „Fußball WM 2006“ und „WM 2006“ vollumfänglich stattgegeben hatte, hat das Bundespatentgericht (BPatG) diese Löschungsanordnung lediglich im Hinblick auf solche Waren und Dienstleistungen aufrechterhalten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausrichtung einer (Fußball-) Weltmeisterschaft stehen (32 W (pat) 237/04 und 32 W (pat) 238/04).

Für alle übrigen Waren und Dienstleistungen hat das Gericht die Löschungsanordnung wieder aufgehoben mit der Folge, dass der Markenschutz insoweit erhalten bleibt. Dies betrifft insbesondere Reinigungs- und Hygieneprodukte, Elektroartikel und Bürobedarf.

Die FIFA kündigte an, vor dem BGH Beschwerde hinsichtlich der Produkte einzulegen, deren Eintragung das Bundespatentgericht nicht bestätigt hat.

Rechts-News durch­suchen

13. August 2026
Da die Zahl „420“ als gängiger Code für Cannabis gilt, kann sie nicht als Marke für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eingetragen werden.
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer künstliche Intelligenz im Firmenamen trägt, verliert den Markenschutz, wenn der Begriff nur das Produkt beschreibt und nicht auf seine Herkunft…
ganzen Text lesen
16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen