Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile solarscout24-darf-nicht-als-marke-fuer-solaranlagen-verwendet-werden-312-o-668-08-landgericht-hamburg-20090224.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.02.2009 - Az.: 312 O 668/08) hat entschieden, dass der Begriff "Solarscout24" nicht als Marke für die Bereiche Schifffahrt, Elektrizität und Solaranlagen verwenden werden darf, da eine Verwechslungsgefahr besteht.
Die Klägerin, für die seit längerer Zeit zahlreiche Begriffe wie "Autoscout24", "Immobilienscout24" und "Finanz- und Jobscout24" als Kennzeichen geschützt waren, wendete sich gegen die Markeneintragung des Zeichens "Solarscout24" für die Beklagte. Sie war der Meinung, dass der Zeichenbestandteil "-scout24" eine entsprechende Verkehrsdurchsetzung erlangt habe.
Dieser Rechtsauffassung folgten die Hamburger Richter.
Das Stammzeichen "-scout24" habe sich aufgrund der überragenden Kennzeichnungskraft im Verkehr durchgesetzt. Zurecht habe die Klägerin darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine kreative Wortneuschöpfung gehandelt habe, die seit mittlerweile mehreren Jahren unter diesem Kennzeichen eine Vielzahl von im Internet abrufbaren Datenbanken diene.
Die verschiedenen Online-Marktplätze endeten mit diesem Zeichen und genießen aufgrund erheblicher Werbeanstrengungen und der besonderen Qualität der Dienstleistungen einen herausragenden Ruf. Durch das hochgradig verwechslungsähnliche Zeichen der Beklagten, werde die Bekanntheit von "-scout24" in rechtswidriger Weise ausgenutzt.